Führerschein Klasse B196 – Leichtkrafträder fahren ohne Motorradführerschein
Alle Informationen zum Erwerb der Führerschein Klasse B196 – Motorradfahren mit dem PKW-Führerschein
Voraussetzung
- Voraussetzung Mindestalter: 25 Jahre
- Voraussetzung Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Voraussetzung Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Voraussetzung Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Inhalt
- Inhalt Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Inhalt Nur in Deutschland gültig.
Benötigte Dokumente
- benötigtedokumente Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- benötigtedokumente 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- benötigtedokumente Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
- theorieausbildung klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer: 4
Theorie-Prüfung
- theoriepruefung keine
Praxis-Ausbildung
- praxisausbildung mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer.
- praxisausbildung Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung
- praxispruefung keine
Preise Klasse B196
260€
keine praktische Prüfung
0€
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
80€
besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Min.)
93€