Führerschein Klasse B196Leichtkrafträder fahren ohne Motorradführerschein
Mit dem Führerschein der Klasse B196 können Sie Leichtkrafträder fahren, ohne einen zusätzlichen Motorradführerschein zu erwerben. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Kosten und Anwendungsbereiche.
Voraussetzung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Inhalt
- Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Nur in Deutschland gültig.
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
- klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer: 4
Theorie-Prüfung
- keine
Praxis-Ausbildung
- mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer.
- Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung
- keine
Preise Klasse B196
B196
280€
keine praktische Prüfung
0€
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
82€
besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Min.)
95€