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Führerschein Klasse B196 – Leichtkrafträder fahren ohne Motorradführerschein

Alle Informationen zum Erwerb der Führerschein Klasse B196 – Motorradfahren mit dem PKW-Führerschein

Voraussetzung

  • Voraussetzung
    Mindestalter: 25 Jahre
  • Voraussetzung
    Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Voraussetzung
    Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
  • Voraussetzung
    Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Inhalt

  • Inhalt
    Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
  • Inhalt
    Nur in Deutschland gültig.

Benötigte Dokumente

  • benötigtedokumente
    Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
  • benötigtedokumente
    1 Foto (biometrisches Passfoto)
  • benötigtedokumente
    Personalausweis (beidseitige Kopie)

Theorie-Ausbildung

  • theorieausbildung
    klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer: 4

Theorie-Prüfung

  • theoriepruefung
    keine

Praxis-Ausbildung

  • praxisausbildung
    mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer.
  • praxisausbildung
    Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
    Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung

  • praxispruefung
    keine

Preise Klasse B196

260€

keine praktische Prüfung
0€
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
80€
besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Min.)
93€