FESFahreignungsseminar
Aufbau, Ablauf, Voraussetzungen & Punkteabbau – alle Informationen zum Fahreignungsseminar (FES) bei Richis Fahrschui.
Aufbau & Ablauf des FES
Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus zwei Teilmaßnahmen: einer verkehrspädagogischen in der Fahrschule und einer verkehrspsychologischen beim Verkehrspsychologen.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (Fahrschule)
- Zwei Module zu je 90 Minuten (in der Regel in kleinen Gruppen).
- Inhalte: Analyse des eigenen Fahrverhaltens, Reflexion persönlicher Fahrmotive und Gewohnheiten, Bewusstmachung von Risikosituationen, Sinn & Regeln im Straßenverkehr, Strategien zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (Verkehrspsychologe)
- Zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten.
- Abstand: Zwischen den beiden Sitzungen liegt mindestens drei Wochen.
- Inhalte: Vertiefung individueller Problembereiche (z. B. Stress, Zeitdruck), Erarbeitung persönlicher Ursachen, Strategien zur Vermeidung von Risikosituationen, Stärkung der Eigenverantwortung.
Voraussetzungen & Ergebnisse
Voraussetzung
Teilnahme möglich bei maximal 5 Punkten im Fahreignungsregister.
Punkteabbau
Bei 1–5 Punkten ist ein Abbau von 1 Punkt möglich.
Bescheinigung & Fristen
Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Ein FES ist maximal einmal in fünf Jahren möglich.
Beispiel-Zeitplan
- Woche 1: Verkehrspädagogik Modul 1 (90 Min.)
- Woche 1: Verkehrspädagogik Modul 2 (90 Min.)
- Woche 2: Verkehrspsychologie Sitzung 1 (75 Min.)
- Frühestens ab Woche 5: Verkehrspsychologie Sitzung 2 (75 Min.)
FAQ zum FES
Wer kann ein FES absolvieren?
Alle Personen mit 1–5 Punkten im Fahreignungsregister.
Wie viele Punkte kann ich abbauen?
Bei 1–5 Punkten ist der Abbau von genau 1 Punkt möglich. Ein FES darf nur alle 5 Jahre genutzt werden.
Welche Fristen gelten?
Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Zwischen den beiden psychologischen Sitzungen muss ein Mindestabstand von 3 Wochen liegen.