FESFahreignungsseminar

Aufbau, Ablauf, Voraussetzungen & Punkteabbau – alle Informationen zum Fahreignungsseminar (FES) bei Richis Fahrschui.

Aufbau & Ablauf des FES

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus zwei Teilmaßnahmen: einer verkehrspädagogischen in der Fahrschule und einer verkehrspsychologischen beim Verkehrspsychologen.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (Fahrschule)

  • Zwei Module zu je 90 Minuten (in der Regel in kleinen Gruppen).
  • Inhalte: Analyse des eigenen Fahrverhaltens, Reflexion persönlicher Fahrmotive und Gewohnheiten, Bewusstmachung von Risikosituationen, Sinn & Regeln im Straßenverkehr, Strategien zur Vermeidung künftiger Verstöße.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (Verkehrspsychologe)

  • Zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten.
  • Abstand: Zwischen den beiden Sitzungen liegt mindestens drei Wochen.
  • Inhalte: Vertiefung individueller Problembereiche (z. B. Stress, Zeitdruck), Erarbeitung persönlicher Ursachen, Strategien zur Vermeidung von Risikosituationen, Stärkung der Eigenverantwortung.

Voraussetzungen & Ergebnisse

Voraussetzung

Teilnahme möglich bei maximal 5 Punkten im Fahreignungsregister.

Punkteabbau

Bei 1–5 Punkten ist ein Abbau von 1 Punkt möglich.

Bescheinigung & Fristen

Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Ein FES ist maximal einmal in fünf Jahren möglich.

Beispiel-Zeitplan

  1. Woche 1: Verkehrspädagogik Modul 1 (90 Min.)
  2. Woche 1: Verkehrspädagogik Modul 2 (90 Min.)
  3. Woche 2: Verkehrspsychologie Sitzung 1 (75 Min.)
  4. Frühestens ab Woche 5: Verkehrspsychologie Sitzung 2 (75 Min.)

FAQ zum FES

Wer kann ein FES absolvieren?

Alle Personen mit 1–5 Punkten im Fahreignungsregister.

Wie viele Punkte kann ich abbauen?

Bei 1–5 Punkten ist der Abbau von genau 1 Punkt möglich. Ein FES darf nur alle 5 Jahre genutzt werden.

Welche Fristen gelten?

Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Zwischen den beiden psychologischen Sitzungen muss ein Mindestabstand von 3 Wochen liegen.