Kraftfahrzeuge der KlasseMofa
Alle Informationen zum Erwerb der Klasse Mofa
Voraussetzung
- Mindestalter: 15 Jahre
Inhalt
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasse: Keine
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
Grundstoff: 6
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 7
Praxis-Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.
Praxis-Prüfung
Entfällt