Kraftfahrzeuge der KlasseB196
Alle Informationen zum Erwerb der Klasse B196
Voraussetzung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Inhalt
- Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Nur in Deutschland gültig.
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer: 4
Theorie-Prüfung:
keine
Praxis-Ausbildung
mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer.
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung
keine