Kraftfahrzeuge der KlasseA1
Alle Informationen zum Erwerb der Klasse A1
Voraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
Inhalt
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, max. 0,1kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
- Eingeschlossene Klassen: AM
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Theorieunterrichte aus vorherigen Ausbildungen sind 2 Jahre gültig (Ausbildungsbescheinigung erforderlich).
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Hinweis:
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis-Ausbildung
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 70
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!