Kraftfahrzeuge der KlasseT
Alle Informationen zum Erwerb der Klasse T
Voraussetzung
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Inhalt
- Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
- Eingeschlossene Klasse: AM, L
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 6
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers
Praxis-Prüfung
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 70