Kraftfahrzeuge der KlasseL
Alle Informationen zum Erwerb der Klasse L
Voraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
Inhalt
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
- Eingeschlossene Klasse: Keine
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers
Praxis-Prüfung
Entfällt