Kraftfahrzeuge der KlasseAM
Alle Informationen zum Erwerb der Klasse AM
Voraussetzung
- Mindestalter: 15 Jahre
Inhalt
- bbH 45 km/h
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B) ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e) Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg
- Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e) Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
- Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasse: Keine
Benötigte Dokumente
- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
Theorie-Ausbildung
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden.
Praxis-Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 55
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!